Die ersten Anleger haben bereits Klage erhoben: Weil das VW-Management seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, fordern die Aktionäre nun Schadensersatz. Juristen sehen günstige Aussichten für die Kläger.
Der Hintergrund: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Aktiengesellschaft verpflichtet, unverzüglich über alles zu informieren, was den Börsenkurs nennenswert beeinflussen könnte. Zweifellos gehören staatliche Ermittlungen wegen betrügerischer Software dazu. Die kalifornischen Behörden haben ihre diesbezügliche Arbeit bereits im Mai 2014 aufgenommen. Wann auch immer der VW-Vorstand davon erfahren hat: Die Veröffentlichung dieser Nachricht erfolgte sehr spät. Anleger, die im betreffenden Zeitraum VW-Aktien erworben haben, können sich daher vom Management hinters Licht geführt fühlen. Immerhin ist der Kurs nach Bekanntwerden des Skandals deutlich nach unten gerauscht. Spezialisierte Kanzleien sind derzeit noch damit beschäftigt, Kläger zusammenzuführen. Potenziell drohen VW zusätzliche Milliardenzahlungen.

Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)