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mak82367 | Keine Kommentare
12.11.2015
Die ersten Anleger haben bereits Klage erhoben: Weil das VW-Management seinen Informationspflichten nicht nachgekommen ist, fordern die Aktionäre nun Schadensersatz. Juristen sehen günstige Aussichten für die Kläger.
Der Hintergrund: Laut Wertpapierhandelsgesetz ist eine Aktiengesellschaft verpflichtet, unverzüglich über alles zu informieren, was den Börsenkurs nennenswert beeinflussen könnte. Zweifellos gehören staatliche Ermittlungen wegen betrügerischer Software dazu. Die kalifornischen Behörden haben ihre diesbezügliche Arbeit bereits im Mai 2014 aufgenommen. Wann auch immer der VW-Vorstand davon erfahren hat: Die Veröffentlichung dieser Nachricht erfolgte sehr spät. Anleger, die im betreffenden Zeitraum VW-Aktien erworben haben, können sich daher vom Management hinters Licht geführt fühlen. Immerhin ist der Kurs nach Bekanntwerden des Skandals deutlich nach unten gerauscht. Spezialisierte Kanzleien sind derzeit noch damit beschäftigt, Kläger zusammenzuführen. Potenziell drohen VW zusätzliche Milliardenzahlungen.
mak82367 | Keine Kommentare
03.11.2015
Eine kleine Box im Auto zeichnet Informationen zum Fahrstil auf, der Versicherer gewährt bei vorsichtiger Fahrweise einen Rabatt: So lässt sich das Prinzip der sogenannten Telematik-Tarife zusammenfassen. Auf Neudeutsch: Pay as you drive (Zahle, wie du fährst)!
Ein Handvoll deutscher Kfz-Versicherer ist in jüngerer Zeit mit Telematik-Tarifen an den Markt gegangen. In anderen europäischen Ländern, etwa Italien und Spanien, ist die Entwicklung bereits weiter fortgeschritten. Die Deutschen hingegen sind in puncto Datenschutz sensibler. Und in der Tat behagt die Vorstellung, dass ein „Big Brother“ im Auto jede Bewegung aufzeichnet und an einen Server sendet, nicht jedem. Auch wenn der Versicherer nur einen globalen Scorewert von der Datenverarbeitungsfirma erfährt. Wer damit indes kein Problem hat, kann nach Anbieterangaben 20 bis 40 Prozent an Kfz-Prämien einsparen – wenn er entsprechend vorbildlich fährt und den Bleifuß zügelt.
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20.10.2015
Warum interessiert es einen (potenziellen) Kfz-Versicherer, wo ich wohne? Und was hat mein Alter mit der Kfz-Versicherungsprämie zu tun? Diese und ähnliche Fragen stellen sich viele Autobesitzer alljährlich zur Wechselsaison. Die pauschale Antwort lautet: Es gibt zahlreiche sogenannte harte und weiche Faktoren, die in die Prämienkalkulation einfließen können.
Zu den harten Faktoren zählen – aus kaum erklärungsbedürftigen Gründen – der Fahrzeugtyp (für den Erfahrungswerte zur Schadenshäufigkeit vorliegen) und die Schadenfreiheitsklasse. Auch die Regionalklasse gehört zu dieser Kategorie: Je nachdem, wie viele Schäden in Ihrer Gegend reguliert werden müssen, kann Ihre Beitragshöhe steigen oder fallen. Die weichen Faktoren werden sehr unterschiedlich gehandhabt und sind meist mit Rabattmöglichkeiten verbunden: das Alter (hohes, aber nicht zu hohes Alter = geringere Unfallwahrscheinlichkeit), die jährliche Kilometerleistung (viele Kilometer = höheres Risiko), der Abstellplatz (Garage = geringeres Risiko) oder auch die Dauer des Führerscheinbesitzes (viel Erfahrung = sicherere Fahrweise).
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13.10.2015
Die Digitalisierung nahezu aller Wirtschafts- und Gesellschaftsbereiche macht auch vor dem Versicherungswesen nicht halt. Ein großer Trend dabei ist der Online-Abschluss von Policen. Versicherungsschutz mit ein paar Klicks – das ist für viele Kunden reizvoll. Doch Experten warnen: Allzu oft stellen sich die vereinbarten Bedingungen als unzureichend heraus, fallen die individuellen Umstände des Kunden, die durchaus maßgeblich sein können, unter den Tisch. Und mehr noch: Die Daten der Kunden sind bei vielen Anbietern – vor allem bei reinen Onlinemaklern – kaum bis gar nicht geschützt.
Angesichts der teilweise intimen persönlichen Details, die man für viele Versicherungsanträge angeben muss, sollte allerdings höchste Vorsicht walten. Wer online abschließen will, sollte sich genau über die Seriosität des Anbieters und über dessen Umgang mit Daten informieren – andernfalls kann es passieren, dass die eigenen Daten irgendwann frei im Netz flottieren.
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01.10.2015
Wer dieser Tage Sparguthaben besitzt, kann sich nicht ohne Einschränkungen daran erfreuen. Denn das derzeitige Umfeld setzt dem Vermögen zu, die Finanzmärkte sind seit der großen Krise 2007/08 fragiler geworden. Von welchen Seiten droht Ungemach?
Zunächst führt die anhaltende Niedrigzinsphase zu einem schleichenden Vermögensverlust. Derzeit ist die Inflation in Deutschland noch sehr niedrig, bedingt nicht zuletzt durch die stark gesunkenen Rohstoffpreise. Doch die Experten erwarten einen Anstieg, manche gar eine Hyperinflation. Das führt auch dazu, dass langfristige Anleihen kaum noch sicher und zugleich rentabel sein können. Eine Alternative bieten Sachwerte wie Immobilien. Weiterhin auf der Risikoliste der Markbeobachter: gefährdete Banken. Bei einer Schieflage könnten Vermögen von über 100.000 Euro in Mitleidenschaft gezogen werden. Auch manche (kleinere) Lebensversicherer bereiten Sorgen, die Ratingagentur Moody’s etwa befürchtet Zusammenbrüche. In diesen Zeiten ist es besonders wichtig, gut beraten zu sein.
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07.09.2015
Wäre es nicht schön, wenn man unseren Freund und Helfer entlasten und gleichzeitig bei Verkehrsunfällen mit Bagatellschäden die eigenen Nerven schonen könnte. Dies ist möglich, da es nicht immer zwingend erforderlich ist, die Polizei zur Unfallaufnahme zu rufen. Schließlich ist bei Kfz-Versicherungen für die Schadenregulierung eine polizeiliche Unfallaufnahme nicht zwingend, wenn der Unfallschaden bei wenigen hundert Euro liegt. Die Beteiligten können den Unfall in einem solchen Fall zum Beispiel mit dem Europäischen Unfallbericht selbst dokumentieren und gemeinsam ein Unfallprotokoll erstellen. Den Europäischen Unfallbericht erhält man bei seinem Versicherer. Dieser stellt sicher, dass alle Angaben in dem eigenen Dokument zu finden sind, die auch in einem Polizeiprotokoll stehen würden. Grundsätzlich sollte man jedoch beachten, dass bei Verletzungen von Personen oder erheblichen Blechschäden immer die Polizei gerufen werden muss. Natürlich gilt es in allen Fällen, seinen Versicherer schnellstmöglich zu kontaktieren. Außerdem sollte man niemals ein Schuldanerkenntnis abgeben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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26.08.2015
Die jüngsten Versuche der Politik, die gesetzliche Rente auf neue Beine zu stellen, machen eine private Vorsorge weiterhin notwendig.
Trotz der Rente mit 63 bleibt für viele Arbeitnehmer eine ergänzende Altersvorsorge essentiell. Je nach Beschäftigung und Alter sind dabei die staatlich geförderten Rentenprodukte Riester und Rürup unerlässlich, wenn man im Alter gut abgesichert sein möchte. Die Deutschen werden bekanntlich immer älter. Ein heute hier geborenes Mädchen wird laut Statistik im Schnitt bereits 82,7 Jahre alt. Doch selbst Menschen mittleren Alters erfreuen sich immer größerer Lebenserwartungen. Ein heute 40-jähriger Mann darf sich noch auf durchschnittlich knapp 39 weitere Lebensjahre freuen. Das hängt einerseits an der heutigen Lebensweise, andererseits aber vor allem an den Segnungen der modernen Medizin. Über viele Jahrzehnte war die Altersversorgung in Deutschland einzig und allein auf die gesetzliche Rente ausgerichtet. Erst zu Beginn des neuen Jahrtausends fanden die demografischen Fakten aus längerer Lebenserwartung und niedrigen Geburtenraten Einzug in die öffentliche Diskussion. Am Ende stand das 3-Schichten-Modell der Altersvorsorge. Die erste Schicht stellt dabei die Grundversorgung sicher. Für Arbeitnehmer besteht diese im Grundsatz auch weiterhin aus der Gesetzlichen Rentenversicherung bzw. für Beamte aus deren Pension. Neben den berufsständischen Versorgungswerken wurde für Selbstständige die Rürup-Rente geschaffen. Die zweite Schicht umfasst staatlich geförderte Ergänzungen. Damit ist neben den Angeboten der betrieblichen Altersversorgung auch die hinlänglich bekannte Riester-Rente in all ihren Facetten gemeint. In der dritten Schicht werden schließlich private Kapital- und Rentenversicherungen, sonstige Kapitalanlagen, Immobilienbesitz und Wertpapierdepots zusammengefasst. Um seine private Rentensituation im Alter aufzubessern, muss in der zweiten und dritten Schicht gearbeitet werden. Da in der dritten Schicht dank der individuellen Möglichkeiten viel Flexibilität vorherrscht, findet dort keine staatliche Förderung statt. Vom Staat bezuschusst oder steuerlich gefördert werden nur Produkte aus der zweiten Schicht der Altersvorsorge. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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19.08.2015
Der alljährliche Zahnarztbesuch gehört für viele Menschen zu den unangenehmsten Terminen eines Jahres.
Das hängt zum einen mit der Angst vor Bohrer und Spritze zusammen, zum anderen sorgt sich aber auch so mancher vor den Kosten. Die Gesetzlichen Krankenversicherungen haben seit geraumer Zeit ihre Leistungen im Zahnbereich reduziert. Wer heute auf Zahnersatz, Brücke oder Füllung angewiesen ist, braucht ein dickes Portemonnaie. Denn wer mehr als die Standardversorgung will, muss privat zuzahlen. Das beginnt mit der berühmten Amalgam-Füllung und endet bei teuren Sonderwünschen. Mit einer privaten Zahnzusatzversicherung lassen sich die persönlichen Kosten deutlich reduzieren. Als Ergänzung zur Gesetzlichen Krankenversicherung bieten Zahntarife hohe Kostenerstattungen für Inlays, Kronen und andere Zahnersatzmaßnahmen. Auch die professionelle Zahnreinigung wird von manchen Tarifen übernommen. In Kombination mit anderen Tarifen sind auch Brillenleistungen oder Chefarztbehandlung günstiger zu haben. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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11.08.2015
Die Privathaftpflichtversicherung bietet je nach Geldbeutel und Absicherungswunsch eine Vielzahl an Möglichkeiten. Entscheidend für die Versicherungsleistung im Schadensfall ist die so genannte Deckungssumme, also der maximal versicherte Schaden.
Die Deckungssumme liegt bei mindestens 3 Mio. Euro, beträgt aber oftmals auch 10 Mio. Euro oder mehr. Gezahlt wird jeweils ein Betrag in Höhe des nachgewiesenen Schadens bis maximal zu der im Versicherungsschein genannten Deckungssumme für Personen- und Sachschäden.
Der Schutz der Privathaftpflichtversicherung gilt rund um die Uhr und besteht auch bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt bis zu einem Jahr. Jede Haftpflichtversicherung enthält einige Ausschlüsse, das heißt in diesen Fällen gewährt der Versicherer keinen Schutz. Dazu gehören etwa Schäden, die man selbst erleidet, Schäden, die man vorsätzlich herbeiführt, Ansprüche wegen verloren gegangener Sachen, Strafen und Bußgelder, oder Schäden, die durch den Gebrauch eines Kraftfahrzeuges herbeigeführt werden. Dafür gibt es separate die Kraftfahrt-Haftpflichtversicherung. Wichtig: Wenn ein neues Risiko hinzukommt, etwa ein Hund, muss es gesondert versichert werden. (Quelle CASMOS Media GmbH)
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06.08.2015
Wer Kinder hat, wird schon oft gedacht haben: Ich hätte nie geglaubt, dass so etwas passiert. Und gerade weil Kinder immer wieder überraschendes tun, ist eine Privathaftpflichtversicherung für Familien unerlässlich.
Im Regelfall ist die ganze Familie mitversichert, auch unverheiratete, volljährige Kinder, die sich noch in der Schul- oder einer unmittelbar daran anschließenden beruflichen Erstausbildung befinden. Oftmals werden Privathaftpflichtversicherungen auch im Paket mit anderen Sachversicherungen wie bspw. der Hausratversicherung angeboten. Ein Vergleich lohnt sich hierbei immer, denn manche Versicherer bieten bei Verträgen in mehreren Versicherungssparten Rabatte an. Rabatte gibt es auch, wenn man sich für längere Zeit an eine Gesellschaft bindet und beispielsweise einen 5-Jahres-Vertrag abschließt. Außerdem werden Tarife mit Selbstbehalt deutlich günstiger angeboten. Ein Eigenanteil von 150 Euro oder 250 Euro pro Schadensfall wirkt zunächst einmal hoch, entpuppt sich auf die Laufzeit und die Schadenshäufigkeit sowie die dadurch erzielten Einsparungen herunter gerechnet als sinnvoll. (Quelle CASMOS Media GmbH)