Nach anfänglicher Euphorie infolge von Donald Trumps Wahlsieg waren die Kryptoanleger in den vergangenen Monaten deutlich zurückhaltender. Der Kurs der Leitwährung Bitcoin sank zeitweise auf unter 75.000 US-Dollar ab. Nun aber gibt es neue Hoffnungen auf eine Entfesselung des Marktes, seitdem der US-Senat einen Gesetzentwurf zur Regulierung diskutiert. Trump hat mehrfach angekündigt, die Regeln zu lockern und eine staatliche Bitcoin-Reserve anzulegen.
Die wieder anspringende Nachfrage trieb den Bitcoin Ende Mai auf ein neues Rekordhoch von rund 112.000 Dollar. Anteil daran haben Analysten zufolge auch Fortschritte in den zollpolitischen Verhandlungen mit China, die sich günstig auf die allgemeine Risikobereitschaft auswirkten.
Kritiker einer Liberalisierung der Kryptomärkte befürchten wachsende Risiken für den Anlegerschutz und die Stabilität des Finanzsystems. Schon heute muss Kryptoinvestoren allerdings bewusst sein, dass es sich um eine hochspekulative Geldanlage handelt, bei der ein Totalverlust nicht ausgeschlossen werden kann.
Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Versicherern rund 135.000 Fahrraddiebstähle gemeldet, etwa 10.000 weniger als 2023. Der langjährige Trend zeigt damit nach unten. Vor 20 Jahren wurden noch circa 260.000 Fälle registriert.
Konterkariert wird diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch galoppierende Schadenkosten. Im Durchschnitt erstatteten die Versicherer 1.190 Euro pro versicherten Diebstahl – vor 20 Jahren war es weniger als ein Drittel davon. Der Versicherer-Gesamtverband mutmaßt, dass Diebe immer gezielter hochwertige Räder entwenden. Zudem geht der Trend zum teuren E-Bike. Als Folge davon mussten die Gesellschaften 2024 die Rekordgesamtsumme von rund 160 Millionen Euro für die Schadenregulierung aufwenden.
Zahlreiche geklaute Räder sind jedoch nicht versichert. Nur etwa die Hälfte der etwa 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland enthält eine Fahrradklausel, die Diebstahl
abdeckt. Die polizeiliche Statistik weist denn auch wesentlich mehr Fahrraddiebstähle für 2024 aus, nämlich 247.000.
Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius – und weiß dabei die öffentliche Meinung weitgehend hinter sich. Der Bewusstseinswandel infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wirkt sich auch auf die Geldanlage aus. Zum einen legten die Kurse von Rüstungsunternehmen zuletzt deutlich zu. Zum anderen gilt es auch für nachhaltig orientierte Anleger nicht mehr als tabu, in dieses Segment zu investieren.
Das spiegelt sich in der Produktpolitik der Fondsanbieter wider: Die Deutsche-Bank-Tochter DWS öffnete ihre ESG-Fonds Ende April für Rüstungsinvestments und tat es damit der Allianz gleich, die diesen Schritt einige Wochen zuvor für die hauseigenen ESG-Fonds ihres Vermögensverwalters Allianz Global Investors gegangen war. Die Grundlage dafür hatte der Interessenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bereits Ende letzten Jahres mit einer Lockerung der Branchenstandards gelegt. Kritik daran übten mehrere Ethikbanken in einem gemeinsamen Positionspapier. Angesichts der geopolitischen Lage seien Rüstungsinvestitionen zwar notwendig; doch als nachhaltig könnten sie deswegen nicht gelten.
Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.
In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
Die neue Bundesregierung hat sich einige Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben, die von der Versicherungswirtschaft unterstützt werden. Ganz oben auf der Agenda: die Stärkung der Altersvorsorge. Konkret will die schwarz-rote Koalition die Reform bzw. Abschaffung der Riester-Rente, schon von der Vorgängerregierung versprochen, endlich umsetzen. Schulpflichtige Kinder sollen ab 2026 ein Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt (Frühstart-Rente). Auch die zweite Säule der Altersvorsorge wird bedacht: Die betriebliche Altersversorgung soll weiteren Schub erhalten, insbesondere im Niedriglohnbereich. Und wer sich selbstständig macht, wird zukünftig Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern keine gleichwertige Absicherung nachgewiesen wird.
Daneben soll der Schutz vor Elementarschäden zwingender Bestandteil einer Wohngebäudepolice werden. Auch bei allgemeineren Koalitionszielen wie Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Investitionsförderung sehen die Versicherer positive Ansätze. Es komme nun darauf an, „dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend wird sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.“
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.
Noch bis Juni dauert die Phase, in der Marder besonders bisswütig sind. Im Mai richten sie statistisch fast zwei Drittel mehr Schäden an Autos an als im Durchschnitt aller Monate. Damit übersteigt die Zahl der Fälle, die den Kfz-Versicherern pro Tag gemeldet werden, im Wonnemonat die Marke von 1.000. Insgesamt wurden 2023 deutschlandweit rund 235.000 Marderschäden erfasst, im Durchschnitt schlug jeder mit knapp 550 Euro zu Buche. Die tatsächliche Fallzahl liegt höher, da nur die kaskoversicherten Fahrzeuge Eingang in die Statistik finden.
Es gibt einige Maßnahmen, mit denen sich das Risiko für das eigene Fahrzeug senken lässt. Zum einen sollte man regelmäßig den Motorraum auf Marderspuren überprüfen und gegebenenfalls reinigen lassen, um Duftmarken zu beseitigen. Zum anderen kann man technische Schutzvorkehrungen installieren, etwa einen engmaschigen Draht unter dem Motor, stärkere
Kabelummantelungen oder Generatoren von Ultraschallwellen, die die Tiere abschrecken. Zudem lassen sich an den potenziellen Einstiegsorten Metallplättchen anbringen, die nach dem Elektrozaunprinzip leichte, unschädliche, aber auch unangenehme Stromstöße abgeben.
Die sprunghafte Handelspolitik der Trump-Administration hat die US-Börsenkurse auf Talfahrt geschickt. Zuvor eilten sie von Rekord zu Rekord und galten als sichere Bank im Portfolio, häufig in Form von ETFs auf Indizes wie Dow Jones, Nasdaq, S&P oder den USA-lastigen MSCI World. Auch wenn diese zuletzt Erholungstendenzen zeigten, stellt sich für viele deutsche Anleger die Frage, was mit den US-Beteiligungen geschehen soll: halten oder verkaufen?
Hört man sich unter Investmentexperten um, wird ein Tenor deutlich: Ruhe bewahren. Bei Aktienengagements gehören Schwankungen dazu und können mit langfristigem Anlagehorizont ausgesessen werden. Immerhin ist die US-Ökonomie bisher nach jeder Krise zurückgekommen und erneut durchgestartet. Eine zweite häufige Empfehlung lautet: auf breite Diversifikation setzen, über Assetklassen, Branchen und Weltregionen hinweg. Eine einseitige Fokussierung auf US-amerikanische Aktien ist mithin grundsätzlich brisant, auch ohne akute wirtschaftspolitische Unsicherheiten.
Im April und Mai ist das Risiko für Autofahrer, mit einem Wildtier zu kollidieren, gegenüber den restlichen Monaten deutlich erhöht. Der Versicherer-Gesamtverband GDV rät daher zu besonderer Vorsicht und stetiger Bremsbereitschaft, vor allem in Wäldern und an Feldrändern. Sehe man ein Wildtier auf der Straße, solle man abbremsen, abblenden und hupen – Fernlicht dagegen empfehle sich nicht, auch nicht als „Lichthupe“, da geblendete Tiere zum Erstarren neigen. Falls man nicht mehr vor dem Tier zum Stehen kommen kann, seien Ausweichmanöver nur unter günstigen Umständen eine gute Wahl. „Die Kollision mit einem anderen Auto oder einem Baum ist in der Regel gefährlicher als der Zusammenprall mit einem Wildtier“, warnt die stellvertretende GDV-Hauptgeschäftsführerin Anja Käfer-Rohrbach.
Ist es zu einem Wildunfall gekommen, sollten folgende Schritte beherzigt werden: Unfallstelle sichern, Polizei alarmieren, Tier möglichst nicht anfassen, Fotos zur Dokumentation machen, Wildunfallbescheinigung ausstellen lassen, Versicherung benachrichtigen. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden in der Regel von der (Teil-)Kaskoversicherung übernommen, der Schutz bezieht sich jedoch vielfach nur auf bestimmte Tierarten wie Haarwild.
Gegenüber passiven Indexfonds (ETF) verlangen aktiv gemanagte Fonds höhere Gebühren, da schließlich Manpower für die Anlageentscheidungen aufgewendet werden muss. Die Mehrkosten werden, so das Versprechen, durch eine Outperformance mehr als kompensiert, sprich: Aktiv gemanagte Fonds müssen gemessen an einem Vergleichsindex eine deutliche Überrendite erwirtschaften.
Laut einer aktuellen Scope-Analyse gelingt das jedoch nicht einmal jedem fünften Fondsmanagement. Von circa 2.000 untersuchten Fonds konnten im letzten Jahr nur 386 ihren Vergleichsindex schlagen. Die besten Chancen hatten Anleger mit Schwellenländerfonds, von denen 31 Prozent eine Outperformance hinlegten. Trist sah es dagegen in der Peergroup „Aktien Deutschland“ aus: Nur 2 Prozent der aktiv gemanagten Fonds erzielten hier eine Rendite über der Indexentwicklung. Verantwortlich sind vor allem schlecht performende Nebenwerte, die den MDAX und den SDAX nach unten zogen. Wer auf aktives Fondsmanagement setzt, sollte mithin sehr genau auswählen.