Im vergangenen Jahr wurden den deutschen Versicherern rund 135.000 Fahrraddiebstähle gemeldet, etwa 10.000 weniger als 2023. Der langjährige Trend zeigt damit nach unten. Vor 20 Jahren wurden noch circa 260.000 Fälle registriert.
Konterkariert wird diese erfreuliche Entwicklung allerdings durch galoppierende Schadenkosten. Im Durchschnitt erstatteten die Versicherer 1.190 Euro pro versicherten Diebstahl – vor 20 Jahren war es weniger als ein Drittel davon. Der Versicherer-Gesamtverband mutmaßt, dass Diebe immer gezielter hochwertige Räder entwenden. Zudem geht der Trend zum teuren E-Bike. Als Folge davon mussten die Gesellschaften 2024 die Rekordgesamtsumme von rund 160 Millionen Euro für die Schadenregulierung aufwenden.
Zahlreiche geklaute Räder sind jedoch nicht versichert. Nur etwa die Hälfte der etwa 27 Millionen Hausratversicherungen in Deutschland enthält eine Fahrradklausel, die Diebstahl
abdeckt. Die polizeiliche Statistik weist denn auch wesentlich mehr Fahrraddiebstähle für 2024 aus, nämlich 247.000.
Deutschland müsse „kriegstüchtig“ werden, fordert Verteidigungsminister Boris Pistorius – und weiß dabei die öffentliche Meinung weitgehend hinter sich. Der Bewusstseinswandel infolge des russischen Angriffskrieges in der Ukraine wirkt sich auch auf die Geldanlage aus. Zum einen legten die Kurse von Rüstungsunternehmen zuletzt deutlich zu. Zum anderen gilt es auch für nachhaltig orientierte Anleger nicht mehr als tabu, in dieses Segment zu investieren.
Das spiegelt sich in der Produktpolitik der Fondsanbieter wider: Die Deutsche-Bank-Tochter DWS öffnete ihre ESG-Fonds Ende April für Rüstungsinvestments und tat es damit der Allianz gleich, die diesen Schritt einige Wochen zuvor für die hauseigenen ESG-Fonds ihres Vermögensverwalters Allianz Global Investors gegangen war. Die Grundlage dafür hatte der Interessenverband Deutsche Kreditwirtschaft (DK) bereits Ende letzten Jahres mit einer Lockerung der Branchenstandards gelegt. Kritik daran übten mehrere Ethikbanken in einem gemeinsamen Positionspapier. Angesichts der geopolitischen Lage seien Rüstungsinvestitionen zwar notwendig; doch als nachhaltig könnten sie deswegen nicht gelten.
Rund 90.000 Einbrüche in Häuser und Wohnungen verzeichneten die deutschen Versicherer 2024. Damit verfestigt sich offenbar das Niveau, das vor der Pandemie (2019) und auch bereits 2023 verzeichnet wurde. Die langfristige Kurve zeigt jedoch nach unten: Zwischen 2010 und 2017 wurden noch mindestens 130.000 Einbrüche pro Jahr gezählt, in der Spitze mit 180.000 (2015) sogar doppelt so viele wie zuletzt.
In die andere Richtung entwickeln sich die durchschnittlichen Schadenkosten, die 2024 auf einen Rekordwert von circa 3.800 Euro kletterten. Drei Jahre zuvor waren es noch 2.750 Euro. „Die Täter nehmen mit, was sich schnell zu Geld machen lässt, das ist heute vor allem teure Technik wie Smartphones, Kameras oder Computer“, erläutert Anja Käfer-Rohrbach, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Die durchschnittliche Schadensumme je Wohnungseinbruch ist mutmaßlich auch deswegen von 3.600 auf 3.800 Euro gestiegen.“ Der GDV wirbt für bessere Präventionsmaßnahmen, da ein Einbruch nicht nur materiellen Schaden anrichte, sondern häufig auch das Sicherheitsgefühl in den eigenen vier Wänden beeinträchtige.
Die neue Bundesregierung hat sich einige Vorhaben in den Koalitionsvertrag geschrieben, die von der Versicherungswirtschaft unterstützt werden. Ganz oben auf der Agenda: die Stärkung der Altersvorsorge. Konkret will die schwarz-rote Koalition die Reform bzw. Abschaffung der Riester-Rente, schon von der Vorgängerregierung versprochen, endlich umsetzen. Schulpflichtige Kinder sollen ab 2026 ein Vorsorgedepot erhalten, in das der Staat monatlich zehn Euro einzahlt (Frühstart-Rente). Auch die zweite Säule der Altersvorsorge wird bedacht: Die betriebliche Altersversorgung soll weiteren Schub erhalten, insbesondere im Niedriglohnbereich. Und wer sich selbstständig macht, wird zukünftig Pflichtmitglied in der gesetzlichen Rentenversicherung, sofern keine gleichwertige Absicherung nachgewiesen wird.
Daneben soll der Schutz vor Elementarschäden zwingender Bestandteil einer Wohngebäudepolice werden. Auch bei allgemeineren Koalitionszielen wie Digitalisierung, Bürokratieabbau oder Investitionsförderung sehen die Versicherer positive Ansätze. Es komme nun darauf an, „dass drängende Themen zügig angegangen und dabei im Sinne von Wettbewerbsfähigkeit und Wohlstand umgesetzt werden“, mahnt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). „Entscheidend wird sein, wie die Vorhaben konkretisiert werden.“
In Immobilienkreditverträgen wird in der Regel für den Fall, dass das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt wird, eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung vereinbart. Sie dient der Bank als eine Art Schadensersatz für entgangene Zinsen. Damit sie auch rechtskräftig ist, müssen die vertraglichen Regelungen dazu allerdings bestimmte Bedingungen erfüllen, wie der Bundesgerichtshof kürzlich abschließend urteilte (Aktenzeichen XI ZR 75/23).
Die Richter gaben dem Kläger recht, der aufgrund unzureichender Informationen über die Entschädigungsberechnung knapp 16.000 Euro von seiner Bank zurückverlangt hatte. Kernpunkte des Urteils: Die Berechnungsmethodik für Vorfälligkeitsentschädigungen muss klar, verständlich und nachvollziehbar im Darlehensvertrag stehen; ist das nicht der Fall, hat die Entschädigung keine Rechtsgrundlage und muss dem Darlehensnehmer zurückerstattet werden. Ein Blick in den Vertrag kann sich mithin lohnen, wenn man einen Kredit vorzeitig tilgen möchte. Bei Bedarf unterstützt die Beraterin oder der Berater des Vertrauens bei der Interpretation.